ALLGEMEINE REISEBEDINGUNGEN ZUM FERIENOBJEKT KARLSHAGEN

1. Rechtsverhältnis
Das Rechtsverhältnis zwischen Ihnen und enviaM regelt sich nach den gesetzlichen Vorschriften und nach den folgenden Reisebedingungen, die die gesetzlichen Bestimmungen ausfüllen und ergänzen.
Der Antragsteller stellt sicher, dass für die von ihm im Nutzungsantrag erfassten personenbezogenen Daten seiner Mitreisenden die Zustimmung zur Weitergabe an enviaM vorliegt und verpflichtet sich die Datenschutzinformation an seine Mitreisenden weiterzureichen.
Mit Übersendung des Nutzungsantrages erkennen Sie diese Reisebedingungen an und offerieren uns verbindlich den Abschluss eines Mietvertrages für eine Ferienwohnung. Pflichtgemäß weisen wir Sie darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 312g Abs. 2 Satz 1 Ziff. 9 BGB) ein Widerrufsrecht nicht besteht. Die Annahme des Angebotes und das damit einhergehende Zustandekommen des Nutzungsvertrages, erfolgt mit Zugang der Buchungsbestätigung in Textform beim Antragsteller.
Sie tragen dafür Sorge, dass die Reisebedingungen auch von den in Ihrem Antrag aufgeführten Mitreisenden anerkannt werden und verpflichten sich, im Falle von Pflichtverletzungen, für diese einzustehen.
 
Die Nutzung der Ferienwohnung ist grundsätzlich nur den im Nutzungsantrag aufgeführten Personen gestattet. Eine Übertragung des Nutzungsrechtes auf Dritte bedarf der Zustimmung von enviaM, ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht.
 
2. Buchung/Reisebestätigung
Für die Buchung / Antragstellung verwenden Sie bitte das Antragsformular, welches wir Ihnen über die Kontaktadresse gemäß Punkt 11 a. oder auf unseren elektronischen Plattformen im Intranet/Internet zur Verfügung stellen.   Ihren Antrag können Sie klassisch per Post, per E-Mail oder einfach über das elektronische Antragsformular der jeweiligen digitalen Plattform an uns senden.
Gebucht werden können Familien- und Singlewohnungen (im Weiteren zusammenfassend auch als Ferienwohnung bezeichnet). Ein Anspruch auf eine konkrete Ferienwohnung besteht nicht.
 
3. Zahlungen/Reiseunterlagen
Der Reisepreis setzt sich zusammen aus dem Mietpreis und der Servicepauschale. Der Reisepreis ist grundsätzlich im Voraus wie folgt zu zahlen:
Mit Vertragsschluss ist eine Anzahlung gemäß Preisübersicht zu entrichten.  Die Anzahlung ist 14 Tage nach Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig und auf das in der Rechnung angegebene Konto zu überweisen.
 
Der verbleibende Reisepreis ist zu dem in der Rechnung ausgewiesenen Zeitpunkt, in der Regel ca. 30 Tage vor Mietbeginn, zu überweisen. Maßgeblich ist jeweils die Wertschreibung des Betrages auf dem Konto von enviaM.
Das Ostseebad Karlshagen erhebt auf Grundlage der jeweils gültigen Satzung ganzjährig eine Kurabgabe. Diese ist bei Anreise im Büro der Objektverwaltung  zu entrichten und wird durch den Objektverwalter an die Gemeinde Karlshagen abgeführt.
 
Nach Zahlungseingang erhalten Sie die Reiseunterlagen Der Reisescheck ist bei Anreise der Objektverwaltung vor Ort vorzulegen. Ihre Kurkarten erhalten Sie von der Objektverwaltung bei Schlüsselübergabe.
 
4. Ausstattung
Zur Grundausstattung der Ferienwohnungen gehören Kühlschrank, Mikrowelle, Ceran-Kochfeld, Geschirrspüler, Kaffeemaschine, Wasserkocher, Geschirr und Besteck für die Anzahl der gebuchten Personen, Fernsehgerät, Radio, Bettwäsche, Hand- und Geschirrtücher.
Der Gebrauch, der in jeder Ferienwohnung vorhanden Verbrauchsmaterialien wie Toilettenpapier, Spül- und Reinigungsmittel, ist im Reisepreis enthalten.
Vorhandene Terrassen sind mit entsprechendem Mobiliar versehen.
Zu jeder Ferienwohnung gehört ein gekennzeichneter Parkplatz direkt vor der Feriensiedlung.
 
5. Belegung
Das Mietobjekt darf nicht mit mehr Personen belegt werden als in den Beschreibungen des Ferienobjektes angegeben und in der Buchungsbestätigung ausgewiesen wurden. Die angegebene maximale Personenzahl schließt auch den Antragsteller sowie Kinder jeden Alters mit ein.
Bei Überbelegung hat die Objektverwaltung vor Ort das Recht, überzählige Personen zurückzuweisen.
 
6. Nutzung
Sie verpflichten sich, das Mietobjekt nebst Inventar sowie Gemeinschafts¬einrichtungen mit größtmöglicher Sorgfalt zu behandeln. Auftretende Schäden sind unverzüglich der Objektverwaltung vor Ort anzuzeigen.
Für Schäden und Abnutzungen, die über den gewöhnlichen Gebrauch hinausgehen und von Ihnen sowie Ihren Mitreisenden zu vertreten sind, verpflichten Sie sich, finanziellen Ersatz zu leisten.
Das Rauchen ist in den Ferienwohnungen nicht gestattet.
 
6.1. Haustiere
Das Mitbringen von Hunden ist in unserer OstSeeOASE in zwei Ferienwohnungen erlaubt. Es sind die Familienwohnung 19a und ab 01.01.2023 die Singlewohnung 19u. Dieses ist im Nutzungsantrag unbedingt anzuzeigen.
 
Für den Aufenthalt von Hunden ist der Vermieter berechtigt, den im Preisblatt ausgewiesenen Aufschlag zu verlangen.
Die in der Ferienwohnung vorhandene Ausstattung ist nicht für die Versorgung des Hundes bestimmt. Der Mieter trägt dafür Sorge, dass insbesondere Decken, Handtücher, Töpfe, Betten und Couches nicht durch den Hund benutzt werden.  Alle für die Versorgung des Hundes notwendigen Utensilien sind durch den Mieter mitzubringen.
 
In der gesamten Ferienanlage besteht Leinenpflicht!
 
Hunde sind niemals unbeaufsichtigt oder alleine in der Ferienwohnung zu belassen. Schäden, die durch den Hund in der Ferienwohnung sowie der Ferienanlage verursacht werden, hat der Mieter enviaM (Objektverwaltung) unverzüglich anzuzeigen.
 
Der Mieter verpflichtet sich, für alle Schäden/Kosten des Vermieters einzustehen, die durch die von Ihm veranlasste Anwesenheit von Hunden entstehen. Eine entsprechende Hundehaftpflichtversicherung wird daher empfohlen.
 
6.2. Grillen
Auf den Terrassen ist das Grillen nicht gestattet. Zum Grillen im Bereich der Ferienanlage ist ausschließlich der dafür vorgesehene und ausgewiesene Grillplatz zu nutzen.
 
6.3. Feuerwerk
Das Betreiben von Pyrotechnik im Bereich der Ferienanlage ist untersagt.
 
7. An-/Abreise
Die Übernahme der Ferienwohnung erfolgt grundsätzlich in den Monaten Mai bis Oktober von Montag bis Sonntag in der Zeit von 15 Uhr bis 18 Uhr und in den Monaten November bis April von Montag bis Sonntag von 15 Uhr bis 17 Uhr. Die Schlüsselübergabe erfolgt im Büro der Objektverwaltung. (Adresse siehe unter 11.b) Um eine ordnungsgemäße Übergabe sicherzustellen, sollten diese Zeiten eingehalten werden. Falls die Übergabezeit von Ihnen nicht eingehalten werden kann, ist es zwingend erforderlich, dass Sie die Objektverwaltung vor Ort rechtzeitig in Textform (z.B. per E-Mail, per Nachricht von Mobilfunktelefon), sowie in Fällen unvorhersehbarer Verspätungen telefonisch informieren. Sie erhalten in diesem Fall vom Objektverwalter einen Schlüsselcode für einen gesicherten Schlüsselkasten am Ort der Objektverwaltung, welcher die Schlüssel, Ihre Kurkarten sowie ein Übergabeprotokoll der Ihnen zugeordneten Ferienwohnung enthält.
 
Erfolgt die Anreise an einem Feiertag erhalten Sie Ihre Schlüssel, Kurkarten und das Protokoll ebenfalls mittels Schlüsselcode über den Schlüsselkasten am Ort der Objektverwaltung.
 
Am Abreisetag müssen die Ferienwohnungen spätestens 10:00 Uhr in einem besenreinen, ordnungsgemäßen Zustand (wie bei Anreise vorgefundenen, aufgeräumten) Zustand verlassen sein. Die Schlüssel werfen Sie bitte in den Verwalterbriefkasten in unserer Ferienanlage ein.
 
Bestehen Fragen zur Anreise oder Abreise können Sie diese gern per E-Mail an oliver_bartschies@web.de oder per Telefon unter 038371/ 265974 (Montag bis Samstag von 15 Uhr bis 17 Uhr) an die Objektverwaltung vor Ort, richten.
 
8. Rücktritt / Kündigung
8.1.
Sie können jederzeit vor Mietbeginn vom Vertrag zurücktreten. Die Rücktrittserklärung ist in Textform unter Verwendung an die unter 11 a aufgeführten Kontaktdaten an uns zu richten und wird mit Zugang wirksam.

8.1.1.

Treten Sie innerhalb von 10 Tagen nach Buchungsbestätigung zurück, entstehen für Sie grundsätzlich keine Kosten, es sei denn, es handelt sich um eine kurzfristige Buchung. Eine solche liegt vor, wenn Ihre Buchungsanfrage 21 Tage oder weniger vor Mietbeginn erfolgte. In diesem Fall, gilt die Kostenregelung unter 8.1.2.

8.1.2.

Erfolgt der Rücktritt nach Ablauf von 10 Tagen nach Buchungsbestätigung und ist keine anderweitige Vermietung möglich, entstehen Ihnen folgende Kosten:

Rücktritt bis 45 Tage vor Mietbeginn 15 % des Mietpreises

Rücktritt 44 bis 30 Tage vor Mietbeginn 50 % des Mietpreises

Rücktritt ab 29 bis 2 Tage vor Mietbeginn 80 %

Rücktritt ab 1 Tag vor Mietbeginn oder bei Nichterscheinen 90 % des Mietpreises.

Gelingt nach dem Rücktritt eine anderweitige Vermietung, hat der Vermieter einen Anspruch auf eine Bearbeitungsgebühr von 70,00 €.

Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung bei einem Versicherer Ihres Vertrauens.

Für eine Kündigung gelten die gesetzlichen Regelungen.

8.2.

enviaM ist berechtigt, vor Mietbeginn vom Vertrag zurücktreten oder nach Miet­beginn den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen:

a) wenn sich der Mieter bzw. seine Mitreisenden, vertragswidrig verhalten bzw. die ordnungsgemäße Leistungserbringung des Vermieters nachhaltig stören und dadurch Dritte bzw. der Mietgegenstand oder andere Teile der Ferienanlage gefährdet werden können.

b) wenn die Leistungserbringung des Vermieters aufgrund höherer Gewalt oder durch bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer Ereignisse unmöglich bzw. erheblich erschwert wird.

Kündigt enviaM das Vertragsverhältnis aus Gründen gemäß Punkt a) erfolgt keine Rückerstattung des Reisepreises.

Tritt enviaM gemäß b) vor Mietbeginn vom Vertrag zurück, so werden alle eingezahlten Beträge unverzüglich zurückerstattet, weitergehende Ansprüche werden ausdrücklich ausgeschlossen.

Kündigt enviaM den Vertrag gemäß b) nach Mietbeginn, so erhalten Sie vom Reisepreis den Teil zurück, der den ersparten Aufwendungen von enviaM entspricht.

9. Haftungsbegrenzung 
Die Haftung des Vermieters für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren, ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruht.
 
 
10. Mitwirkungspflicht, Gewährleistung, Ausschluss von Ansprüchen, Verjährung
Sollte die Buchungsleistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht werden, so können Sie Abhilfe verlangen. Kann das Mietverhältnis infolge eines Umstandes, der nach Vertragsabschluss eingetreten ist und den enviaM nicht zu vertreten hat, nicht vertragsgemäß durchgeführt werden, so ist enviaM berechtigt, die Leistungen zu ändern, sofern die Abweichung zur ursprünglich gebuchten Leistung objektiv nicht erheblich und für den Reisenden zumutbar ist bzw. die Reise nicht beeinträchtigt.
Sie sind im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles Ihnen Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden gering zu halten oder zu vermeiden. Daraus ergibt sich insbesondere die Verpflichtung, Beanstandungen unverzüglich bei der Objektverwaltung vor Ort anzuzeigen. Kommen Sie schuldhaft dieser Verpflichtung nicht nach, so stehen Ihnen Ansprüche aus der Beeinträchtigung oder Störung nicht zu.
 
11. Kontaktadressen
a) Ansprechpartner Buchung Ferienwohnung:
envia Mitteldeutsche Energie AG
Frau Jeannette Lochmann
Immobilienmanagement/Services
Magdeburger Straße 51
06112 Halle (Saale)
Telefon: 0345 216 – 3104
E-Mail: Jeannette.Lochmann@enviaM.de
 
b) Objektverwaltung vor Ort 
Der PROFI Hausmeisterservice
Oliver Bartschies
Hauptstraße 39 a
17449 Karlshagen
Telefon: 038371 265974
Mobil: 0173 2366598
E-Mail: oliver_bartschies@web.de
 
c) Ferienanlage der enviaM 
envia Mitteldeutsche Energie AG
Zeltplatzstraße 18, 19, 21
17449 Karlshagen